Gas klassik
Grundversorgung in Osnabrück
Sie ziehen in eine neue Wohnung ein, wurden von Ihrem Lieferanten gekündigt, haben selbst ihren bestehenden Vertrag mit Ihrem Versorger gekündigt und noch keinen neuen abgeschlossen oder verwalten eine leere Wohnung?
Mit Gas klassik sind Sie in Osnabrück und Lotte in der Gas-Grundversorgung flexibel und unkompliziert mit Erdgas versorgt. Ohne Mindestvertragslaufzeit und jederzeit kündbar haben Sie alle Freiheiten und profitieren trotzdem von unserem Service vor Ort und vielen regionalen Vorteilen in der Vorteilswelt Meine Vorteile.
Ihr Energieversorger hat Insolvenz angemeldet? In diesem Fall springen wir mit der Ersatzversorgung ein.
Ihre Vorteile im Tarif Gas klassik:
- keine Mindestvertragslaufzeit
- jederzeit kündbar (14-tägige Kündigungsfrist)
- kompetente, persönliche Beratung in allen Fragen rund um Energie
- Zugang zur Vorteilswelt Meine Vorteile mit vielen regionalen Angeboten, exklusiven Services und besonderen Events
Preise und Konditionen
Transparente Preise ohne Mindestvertragslaufzeit: Die Gas-Grundversorgung der Stadtwerke Osnabrück kostet bei einem Jahresverbrauch bis 6.600 kWh 5,36 € brutto Grundpreis pro Monat sowie 14,41 ct/kWh brutto Arbeitspreis. Für höhere Verbräuche gelten abweichende Preisstufen. Die vollständigen Preise finden Sie in der folgenden Übersicht.
Aktuelle Preisübersicht (Stand: 1.Januar 2026)
Grund- und Ersatzversorgung: Fragen und Antworten
Die Grundversorgung stellt sicher, dass bundesweit jeder Haushalt mit Strom und Gas beliefert wird. Wer keinen Strom- oder Gaslieferungsvertrag abgeschlossen hat, wird somit automatisch im Grundversorgungstarif des Grundversorgers mit Strom und/oder Erdgas beliefert. Grundlage für dieses Vorgehen ist eine gesetzliche Regelung (§ 36 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz), nach der jeder Privathaushalt in Deutschland einen Anspruch auf eine Versorgung mit Strom oder Erdgas durch den örtlichen Grundversorger hat.
Sobald Sie also z.B. in Ihrem neuen Zuhause den Lichtschalter betätigen und im Vorfeld keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben oder einen bestehenden Vertrag mit einem Energielieferant kündigen, ohne sich einen neuen Versorger zu suchen, sind Sie automatisch Kunde in der Grundversorgung.
Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass es zu keinen Unterbrechungen in der Versorgung mit Strom und Erdgas kommt. Wenn also Ihr bisheriger Energielieferant z.B. das Recht auf Netznutzung verliert, Insolvenz anmeldet oder sich die Umstellung eines Vertrags beim Lieferantenwechsel verzögert und der Netzbetreiber Ihre Stromverbräuche keinem Energielieferanten zuordnen kann, springt der Ersatzversorger für maximal drei Monate ein. Sollten Sie in diesen drei Monaten keinen neuen Liefervertrag mit dem örtlichen Versorger oder mit einem anderen Lieferanten abgeschlossen haben, so kommen Sie automatisch in die Grundversorgung.
Grundsätzlich übernimmt der Energieversorger die Grundversorgung, der die meisten Kunden vor Ort mit Strom und/oder Erdgas im öffentlichen Energienetz beliefert.
In der Stadt Osnabrück und der Gemeinde Lotte übernehmen wir, die Stadtwerke Osnabrück, Ihre Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Erdgas. Sollten Sie z.B. aufgrund eines Umzugs in die Grundversorgung oder wegen Insolvenz Ihres Energieanbieters bei uns in die Ersatzversorgung kommen, erhalten Sie von uns in der Regel 14 Tage nach Belieferungsbeginn ein Begrüßungsanschreiben mit allen Informationen rund um die Belieferung.
Die Grund- und Ersatzversorger für Orte außerhalb von Osnabrück und Lotte für Strom können Sie bei Ihrem jeweiligen Netzbetreiber herausfinden.
Die aktuellen Preise und Konditionen für Privatkunden finden Sie im Tarifberater auf folgenden Seiten:
- Strom-Grundversorgung für Privatkunden mit dem Strom klassik
- Gas-Grundversorgung für Privatkunden mit dem Gas klassik
Die aktuellen Preise und Konditionen für Geschäftskunden finden Sie hier:
- ProfiStrom-Grundversorgung für Kunden mit bis zu 10.000 kWh Jahresverbrauch
- ProfiGas-Grundversorgung für Kunden mit bis zu 10.000 kWh Jahresverbrauch
Die aktuellen Preise und Konditionen für Privatkunden finden Sie auf nachfolgenden Seiten:
- Strom-Ersatzversorgung für Privatkunden
- Gas-Ersatzversorgung für Privatkunden
Die aktuellen Preise und Konditionen für Geschäftskunden ohne registrierende Leistungsmessung finden Sie hier:
- ProfiStrom-Ersatzversorgung für Kunden mit mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch
- ProfiGas-Ersatzversorgung für Kunden mit mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch
Sie haben eine registrierende Leistungsmessung?
- Preise und Konditionen für die Strom-Ersatzversorgung
- Preise und Konditionen für die Gas-Ersatzversorgung
Die Rechnungsstellung erfolgt in einem jährlichen Turnus.
Die Kündigungsfrist beträgt lediglich 14 Tage. Der Verlängerungszeitraum liegt bei nur einem Tag, was bedeutet, dass der Vertrag ab dem 15. Tag nach der Kündigung aufgelöst wird.
Ergänzende Informationen
Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV
Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Osnabrück AG zur Strom-/GasGVV und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Sonderverträge Tarifkunden
Alles inklusive
Sie haben Fragen zu unserer Grundversorgung? Wir beraten Sie gerne!
Ihre Ansprechpartner:
49074 Osnabrück
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9:00 bis 17:00 Uhr | Fr. von 9:00 bis 15:00 Uhr | Telefonisch erreichbar von 8:30 bis 18:00 Uhr
49477 Ibbenbüren
Öffnungszeiten: Mo. und Mi. von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr | Fr. von 9:00 bis 15:00 Uhr | Di. und Do. geschlossen | Telefonisch erreichbar von 8:30 bis 18:00 Uhr
Wissenswertes
1) Inklusive Entgelte für Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, Konzessionsabgaben, Energiesteuer, Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG, Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV und CO2-Preis für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 12. Dez. 2019 in der jeweils geltenden Fassung
2) Inklusive der gesetzlichen, im Lieferzeitraum gültigen Umsatzsteuer
3) Der Grundpreis gilt für eine Anlage mit einem Standardzähler.