Bei uns in den besten Händen. Unser Tarif-Tipp für Sie.

Gas klassik

Grundversorgung in Osnabrück

Sie ziehen in eine neue Wohnung ein, wurden von Ihrem Lieferanten gekündigt, haben selbst ihren bestehenden Vertrag mit Ihrem Versorger gekündigt und noch keinen neuen abgeschlossen oder verwalten eine leere Wohnung?

Mit Gas klassik sind Sie in Osnabrück und Lotte in der Gas-Grundversorgung flexibel und unkompliziert mit Erdgas versorgt. Ohne Mindestvertragslaufzeit und jederzeit kündbar haben Sie alle Freiheiten und profitieren trotzdem von unserem Service vor Ort und vielen regionalen Vorteilen in der Vorteilswelt Meine Vorteile

Ihr Energieversorger hat Insolvenz angemeldet? In diesem Fall springen wir mit der Ersatzversorgung ein.




Ihre Vorteile im Tarif Gas klassik:



  • keine Mindestvertragslaufzeit
  • jederzeit kündbar (14-tägige Kündigungsfrist)
  • kompetente, persönliche Beratung in allen Fragen rund um Energie
  • Zugang zur Vorteilswelt Meine Vorteile mit vielen regionalen Angeboten, exklusiven Services und besonderen Events 
















Preise und Konditionen

Transparente Preise ohne Mindestvertragslaufzeit: Die Gas-Grundversorgung der Stadtwerke Osnabrück kostet bei einem Jahresverbrauch bis 6.600 kWh 5,36 € brutto Grundpreis pro Monat sowie 14,41 ct/kWh brutto Arbeitspreis. Für höhere Verbräuche gelten abweichende Preisstufen. Die vollständigen Preise finden Sie in der folgenden Übersicht.


Aktuelle Preisübersicht (Stand: 1.Januar 2026)


netto1brutto2
Bis 6.600 kWh pro Jahr


Verbrauchspreis (ct/kWh)12,1114,41
Grundpreis (Euro/Monat)3
4,50
5,36
Ab 6.601 kWh pro Jahr

Verbrauchspreis (ct/kWh)
10,6112,63
Grundpreis (Euro/Monat)3
12,75
15,17



Gas klassik

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Grund- und Ersatzversorgung: Fragen und Antworten 

Die Grundversorgung stellt sicher, dass bundesweit jeder Haushalt mit Strom und Gas beliefert wird. Wer keinen Strom- oder Gaslieferungsvertrag abgeschlossen hat, wird somit automatisch im Grundversorgungstarif des Grundversorgers mit Strom und/oder Erdgas beliefert. Grundlage für dieses Vorgehen ist eine gesetzliche Regelung (§ 36 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz), nach der jeder Privathaushalt in Deutschland einen Anspruch auf eine Versorgung mit Strom oder Erdgas durch den örtlichen Grundversorger hat.

Sobald Sie also z.B. in Ihrem neuen Zuhause den Lichtschalter betätigen und im Vorfeld keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben oder einen bestehenden Vertrag mit einem Energielieferant kündigen, ohne sich einen neuen Versorger zu suchen, sind Sie automatisch Kunde in der Grundversorgung. 

Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass es zu keinen Unterbrechungen in der Versorgung mit Strom und Erdgas kommt. Wenn also Ihr bisheriger Energielieferant z.B. das Recht auf Netznutzung verliert, Insolvenz anmeldet oder sich die Umstellung eines Vertrags beim Lieferantenwechsel verzögert und der Netzbetreiber Ihre Stromverbräuche keinem Energielieferanten zuordnen kann, springt der Ersatzversorger für maximal drei Monate ein. Sollten Sie in diesen drei Monaten keinen neuen Liefervertrag mit dem örtlichen Versorger oder mit einem anderen Lieferanten abgeschlossen haben, so kommen Sie automatisch in die Grundversorgung.


Grundsätzlich übernimmt der Energieversorger die Grundversorgung, der die meisten Kunden vor Ort mit Strom und/oder Erdgas im öffentlichen Energienetz beliefert.

In der Stadt Osnabrück und der Gemeinde Lotte übernehmen wir, die Stadtwerke Osnabrück, Ihre Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Erdgas. Sollten Sie z.B. aufgrund eines Umzugs in die Grundversorgung oder wegen Insolvenz Ihres Energieanbieters bei uns in die Ersatzversorgung kommen, erhalten Sie von uns in der Regel 14 Tage nach Belieferungsbeginn ein Begrüßungsanschreiben mit allen Informationen rund um die Belieferung.

Die Grund- und Ersatzversorger für Orte außerhalb von Osnabrück und Lotte für Strom können Sie bei Ihrem jeweiligen Netzbetreiber herausfinden. 

Die aktuellen Preise und Konditionen für Privatkunden finden Sie im Tarifberater auf folgenden Seiten:




Die aktuellen Preise und Konditionen für Geschäftskunden finden Sie hier:


Die aktuellen Preise und Konditionen für Privatkunden finden Sie auf nachfolgenden Seiten:


Die aktuellen Preise und Konditionen für Geschäftskunden ohne registrierende Leistungsmessung finden Sie hier:


Sie haben eine registrierende Leistungsmessung?


Die Rechnungsstellung erfolgt in einem jährlichen Turnus. 


Die Kündigungsfrist beträgt lediglich 14 Tage. Der Verlängerungszeitraum liegt bei nur einem Tag, was bedeutet, dass der Vertrag ab dem 15. Tag nach der Kündigung aufgelöst wird.  


Ergänzende Informationen

Preisblatt

pdf
78,3 KB

Musterwiderrufsformular

pdf
124 KB

Informationspflichten

pdf
98 KB

Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV

Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz

pdf
83,2 KB

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Osnabrück AG zur Strom-/GasGVV und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Sonderverträge Tarifkunden

pdf
134 KB

Ergänzende Bedingungen 

pdf
148 KB

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Sie haben Fragen zu unserer Grundversorgung? Wir beraten Sie gerne!


Ihre Ansprechpartner:

Stadtwerke Osnabrück Logoball
Kundencenter Osnabrück – Energie & Wasser
Alte Poststraße 9
49074 Osnabrück
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9:00 bis 17:00 Uhr | Fr. von 9:00 bis 15:00 Uhr | Telefonisch erreichbar von 8:30 bis 18:00 Uhr
Stadtwerke Osnabrück Logoball
Kundencenter Ibbenbüren
Kanalstraße  2
49477 Ibbenbüren
Öffnungszeiten: Mo. und Mi. von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr | Fr. von 9:00 bis 15:00 Uhr | Di. und Do. geschlossen | Telefonisch erreichbar von 8:30 bis 18:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Sie möchten mehr über die Grund- und Ersatzversorgung wissen?

Unsere FAQs finden Sie hier

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Zur Grundversorgung für Geschäftskund:innen

1) Inklusive Entgelte für Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, Konzessionsabgaben, Energiesteuer, Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG, Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV und CO2-Preis für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 12. Dez. 2019 in der jeweils geltenden Fassung



2) Inklusive der gesetzlichen, im Lieferzeitraum gültigen Umsatzsteuer


3) Der Grundpreis gilt für eine Anlage mit einem Standardzähler.

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