Wissenswertes
Wohnberechtigungsschein
Ein wichtiger Hinweis zum Thema bezahlbarer Wohnraum in Osnabrück:
Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für viele unserer geförderten Mietwohnungen ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS).
Was viele nicht wissen: Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben deutlich mehr Menschen, als oft angenommen wird. Rein statistisch erfüllen rund 33 % aller Haushalte in Niedersachsen die Voraussetzungen für eine öffentlich geförderte Wohnung mit WBS. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie berechtigt sind, empfehlen wir, Ihren Anspruch prüfen zu lassen – häufig lohnt sich dieser Schritt.
Wissenswertes zum Wohnberechtigungsschein (WBS)
Einen Wohnberechtigungsschein können Personen beantragen, deren Einkommen die festgelegten Grenzen nicht überschreitet. Diese Grenzen richten sich nach dem niedersächsischen Wohnraumfördergesetz und hängen unter anderem von der Haushaltsgröße ab.
Viele Haushalte in Niedersachsen erfüllen die Voraussetzungen – oft mehr, als man vermutet. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie berechtigt sind, empfehlen wir, Ihren Anspruch prüfen zu lassen.
Zu den Einkommensgrenzen nach § 3 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG)
Ihre Chancen auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) stehen gut, wenn Sie über ein geringes oder mittleres Einkommen verfügen.
WBS 1 – 1. Förderweg (§ 3 NWoFG)
Der sogenannte WBS 1 richtet sich an Haushalte mit geringerem Einkommen. Dazu zählen beispielsweise:
- Alleinerziehende mit einem Kind und einem Bruttojahreseinkommen von unter 38.142 €
- Ehepaare mit zwei Kindern und einem Bruttojahreseinkommen von unter 51.000 €
Mit einem WBS 1 können Sie eine öffentlich geförderte Wohnung im 1. Förderweg anmieten.
WBS 2 – 2. Förderweg (§ 4 DVO-NWoFG)
Der WBS 2 richtet sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen. Anspruch besteht beispielsweise bei:
- Ehepaaren mit zwei Kindern und einem Bruttojahreseinkommen von unter 81.230 €
- Alleinerziehenden mit einem Kind und einem Bruttojahreseinkommen von unter 60.578 €
Mit einem WBS 2 können Sie eine geförderte Wohnung im 2. Förderweg beziehen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, empfehlen wir:
- den Online-Check der Stadt Osnabrück
- die Übersicht der Einkommensgrenzen nach § 3 NWoFG
Oft erfüllen mehr Haushalte die Voraussetzungen für einen WBS, als vermutet wird. Eine Prüfung lohnt sich.
Sie sind auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung? Was viele nicht wissen: Ihre Chancen auf einen WBS stehen auch gut, wenn Sie Normalverdiener sind. Dann könnte für Sie der WBS 2 (2. Förderweg §4 DVO-NWoFG) für Menschen mit mittlerem Einkommen in Frage kommen.
Um herauszufinden, ob Sie die Voraussetzungen für eine geförderte Wohnung mit WBS 2 erfüllen, nutzen Sie einfach den Onlinecheck der Stadt Osnabrück. Bei positivem Ergebnis, können Sie einen WBS über das Service-Portal der Stadt beantragen.
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der zuständigen Wohnraumförderstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. In Osnabrück ist dies das zuständige Amt der Stadtverwaltung.
Dort erhalten Sie Informationen zu:
- Einkommensgrenzen
- erforderlichen Unterlagen
- Wohnungsgrößen
- Antragsformularen
Die Prüfung erfolgt durch die Behörde – die WiO selbst stellt keinen WBS aus.
Für Ihren Antrag sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise für Sie und Ihre Haushaltsangehörigen
- Gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) Ihrer Kinder
- Gegebenenfalls Ihren Schwerbehindertenausweis
- Gegebenenfalls eine Heiratsurkunde
- Alleinstehend: bis 50 m²
- 2 Haushaltsmitglieder: bis 60 m²
- 3 Haushaltsmitglieder: 75 m²
- 4 Haushaltsmitglieder: bis 85 m²
- Jedes weitere Haushaltsmitglied: + 10 m²
In besonderen Einzelfällen sind Abweichungen vorgesehen.
Quelle: Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen - Nr. 15 (Wohnraumförderbestimmungen - WFB)
Nein. Öffentlich geförderter Wohnraum ist nicht gleichzusetzen mit einer „typischen Sozialwohnung“. Beim Bau von geförderten Wohnungen in Osnabrück können Wohnungsunternehmen wie die WiO zinsgünstige Darlehen von Stadt und Land in Anspruch nehmen. Im Gegenzug verpflichten wir uns, diese Wohnungen ausschließlich an Haushalte zu vermieten, die die festgelegten Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) einhalten.
Ziel der Wohnraumförderung ist es, bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu schaffen – nicht nur für einzelne Zielgruppen.
Unsere geförderten Wohnungen unterscheiden sich in Qualität, Ausstattung und Bauweise nicht von frei finanzierten Wohnungen. Sie entsprechen denselben baulichen Standards und bieten denselben Wohnkomfort.