Holzbausteine FAQ

Wissenswertes

Häufig gestellte Fragen

Für Mietinteressenten

Um bei der WiO als Mietinteressent gelistet zu werden, füllen Sie bitte unseren Fragebogen für Mietinteressenten aus. Dabei geben Sie Ihre persönlichen Angaben, Wünsche zur Wohnungsgröße und Lage sowie weitere Informationen zu Ihrer Haushaltsgröße ein. Nach Absenden erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Die Registrierung ist sechs Monate gültig und kann auf Wunsch verlängert werden.




Nein. Nach erfolgreicher Registrierung als Mietinteressent bleiben Sie für sechs Monate in unserer Wohnungsinteressentenliste. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht, aber auf Wunsch können Sie Ihre Registrierung verlängern, indem Sie uns kurz informieren.


Für unsere geförderten Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Der WBS bestätigt, dass Ihr Einkommen innerhalb der zulässigen Grenzen liegt und Sie berechtigt sind, eine öffentlich geförderte Wohnung zu mieten. Ohne WBS können Sie sich weiterhin für frei finanzierte Wohnungen bewerben.

Sie haben Fragen zur Wohnungssuche oder zu Wohnungsangeboten der WiO in Osnabrück? Wir helfen Ihnen gerne weiter: 






Für alle WiO-Projekte gilt die Mietpreis-Quotenregelung, um bezahlbares Wohnen für möglichst viele Bürger der Stadt Osnabrück zu ermöglichen. 40 % der Wohnungen werden preisgebunden zu einer Kaltmiete von 5,80 € pro Quadratmeter vermietet (WBS 1) und weitere 20 % zu 7,20 € pro Quadratmeter (WBS 2). Der verbleibende Wohnraum wird zu marktüblichen Mieten angeboten. Die Chancen, auch als „Normalverdiener“ eine geförderte Wohnung anmieten zu können, sollten Sie überprüfen. Finden Sie heraus, ob auch Sie einen Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein haben. 

Zur Infoseite Wohnberechtigungsschein



Die Haltung von Haustieren ist grundsätzlich möglich – in bestimmten Fällen jedoch zustimmungspflichtig.

Für größere Haustiere wie Hunde oder Katzen benötigen Sie vorab eine schriftliche Zustimmung der WiO. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, bevor Sie ein solches Tier anschaffen. Nach Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie gegebenenfalls eine entsprechende Genehmigung zur Tierhaltung. Auch bei besonders großen oder schweren Aquarien oder Terrarien bitten wir Sie, im Vorfeld Kontakt mit uns aufzunehmen.


Kleintiere wie Kanarienvögel, Zierfische oder Meerschweinchen dürfen in üblicher Anzahl ohne Zustimmung gehalten werden.

Wichtig ist, dass Tiere andere Mieterinnen und Mieter nicht durch Lärm, Gerüche oder Verschmutzungen beeinträchtigen. Die Sicherheit und das respektvolle Miteinander im Haus stehen stets im Vordergrund.


Sie planen einen Umzug innerhalb oder außerhalb unserer Wohnungen? Damit Sie gut vorbereitet sind, stellen wir Ihnen eine praktische Umzugs-Checkliste zur Verfügung.

Darin finden Sie alle wichtigen Schritte rund um:

  • Kündigungsfristen
  • Übergabetermine
  • Ummeldungen
  • Verträge und Versorger
  • Renovierung und Wohnungsrückgabe



So behalten Sie bei Ihrem Umzug den Überblick und können alle notwendigen Aufgaben Schritt für Schritt erledigen.



Die Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

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  • Montag I Dienstag I Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
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